Zum Inhalt
Fakultät Raumplanung

M.Sc. Modul 3: Vertiefungsschwerpunkt 2: Strategische Stadt und Regionalentwicklung

"Storytelling" in der strategischen Regionalentwicklung:
Betreuung: Dipl.-Geogr. Marian Günzel (ROP)

Aufgabe der Raumordnung ist die Entwicklung, Ordnung und Sicherung von Regionen und Ländern. Für die Entwicklungsaufgabe haben sich die traditionellen Konzepte und Instru­mente der Raumordnung jedoch nur bedingt als zweckmäßig erwiesen. Wichtiger sind neue Formen der strategischen Regio­nalentwicklung, wie sie beispielsweise in verschiedenen Modellvorhaben und Wettbewerben der Raumordnung, in der regionalen Strukturpolitik oder der Agrarpolitik erprobt worden sind. Auch die Internationalen Bauausstellungen haben wichtige Impulse vermittelt. Hinsichtlich des prozeduralen Arrangements dienen diese Ansätze gemeinhin der strategischen Entwicklung von Räumen unter der Maßgabe der integrativ-partizipativen Planung bei gleichzeitiger strategischer Handlungsfähigkeit.

Zeit und Ort

Tag

von

bis

Rhythmus

Ort

Beginn

Ende

Di

14:15

15:45

wöchentlich

GB III / R.214

10.04.2018

17.07.2018

 

In der Veranstaltung, die als Seminar angelegt ist, sollen die theoretischen Grundlagen des Ansatzes des "Storytellings" in der Planung vermittelt, ein Überblick über die unterschiedlichen Herausforderungen und Möglichkeiten gegeben und das Verhältnis zwischen dem Storytelling und der strategischen Stadt- und Regionalentwicklung diskutiert werden.

Zu den Themen der Veranstaltung werden Impulsreferate vergeben.Nähere Erläuterungen zur Struktur und zum Verlauf folgen zu Beginn der Veranstaltung.

Bemerkung
Die Veranstaltung ist teilnahmebeschränkt. Das Anmeldeverfahren für alle Veranstaltungen findet zu Semesterbeginn statt. Informationen und Fristen werden auf der Homepage der Fakultät, per E-Mail und in der Informations- und Einführungsveranstaltung vor Vorlesungsbeginn bekanntgegeben.

Leistungsnachweis
M.Sc. Raumplanung (2012): Voraussetzung für den Abschluss ist der Nachweis der erfolgreichen aktiven Mitarbeit nach §19 MPO. Daran werden folgende Anforderungen gestellt: die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Seminarsitzungen, die Übernahme eines Referates (ca. 20 min) sowie eine schriftliche Ausarbeitung des Referates (max. 10 Seiten). Darüber hinaus können als teilnehmenden Studierenden eine Prüfung (Teilleistung) ablegen. Diese wird nach Modulhandbuch erbracht.