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Fakultät Raumplanung

Prüfungshinweise

An dieser Stelle finden Sie einige grundlegende Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen unter Teilnahme des Fachgebietes Raumordnung und Planungstheorie. Bitte informieren Sie sich zuerst hier, viele der gängigen Fragen werden dann sicher beantwortet.

1 Lehrangebot und Inhalte
Im Bachelor-Studiengang Raumplanung umfasst das Lehrangebot des Fachgebiets ROP unter anderem Veranstaltungen der Module 15 (Allgemeine Planungstheorie) und 18 (Theorie der Raumentwicklung), in denen eine benotete mündliche Prüfungsleistung (20-30 Min., Modul 15) bzw. eine schriftliche Klausur (120 Min, Module 12 und 18) zu erbringen ist. Im Master-Studiengang Raumplanung bietet das Fachgebiet ROP im Modul 3 (Vertiefungsschwerpunkt) das Doppelseminar im Vertiefungsschwerpunkt Strategische Stadt- und Regionalentwicklung an.

Im Einzelnen werden vom FG ROP folgende Veranstaltungen mit mündlichen oder schriftlichen Prüfungen angeboten:

BSc Modul 12
Räumliche Gesamtplanung
12.1 Raumordnung (VL)

BSc Modul 15
Allgemeine Planungstheorie
15.1 Theorie der Raumplanung (VS)
15.2 Geschichte der Raumplanung (VS)

BSc Modul 18
Theorie der Raumentwicklung
18.1 Standortstruktur und Regionalentwicklung (VS)
18.2 Demographischer Wandel und Siedlungsstruktur (VS)

Laut Modulhandbuch sind sowohl in Modul 15 als auch in Modul 18 die Inhalte beider angebotenen Veranstaltungen Gegenstand der Prüfung. Ganz wichtig: Der regelmäßige Besuch der prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen wird vorausgesetzt, sofern in dem betreffenden Fach ein Prüfer aus dem Fachgebiet ROP gewählt wird!

MSc Modul 3
Vertiefungsschwerpunkt
Doppelseminar mit Teilleistung A (benotete mündliche Prüfung)

 

2 Prüfungsverlauf und Prüfungsinhalte in mündlichen Prüfungen (Modul 15)

Die Prüfungen erfolgen in der Form eines mündlichen Prüfungsgesprächs mit einer Dauer von insgesamt 20-30 Minuten (Einzelprüfung) oder 40-60 Minuten (Doppelprüfung).

Die Prüfung gliedert sich in der Regel in zwei Abschnitte von ungefähr gleicher Zeitdauer: In der ersten Hälfte führt der Prüfling mit einem selbst gewählten Themenschwerpunkt in die Prüfung ein. Diese Einführung kann in begründeten Fällen durch vorbereitete Materialien (Karten, Graphiken, Tabellen o. Ä. im Umfang von maximal zwei Seiten) oder durch geeignete Thesen unterstützt werden und dauert bei einer Einzelprüfung rund 5 Minuten, bei einer Doppelprüfung rund 10 Minuten. Es folgt der erste Teil des Prüfungsgesprächs, das sich thematisch im Umfeld des gewählten Themas bewegt und bei einer Einzelprüfung rund 10 Minuten und bei einer Doppelprüfung rund 20 Minuten dauert. In der zweiten Hälfte der Prüfung werden andere Themen aus dem Curriculum des jeweiligen Moduls angesprochen. Dabei gilt der Grundsatz, dass alle Inhalte der besuchten Veranstaltungen prüfungsrelevant sind und deshalb Gegenstand der Prüfung sein können.

Sie haben die Möglichkeit, für die Prüfung einen Themenschwerpunkt vorzubereiten. Dieser Schwerpunkt sollte aus den von Ihnen besuchten Veranstaltungen ausgewählt werden und dort beispielsweise durch ein Referat vorbereitet worden sein. Es empfiehlt sich, als Themenschwerpunkt ein konkretes Fallbeispiel auszuwählen, das in der Fachliteratur gut dokumentiert ist und/oder das man aus eigener Anschauung (z. B. im Rahmen einer Exkursion oder eines Praktikums) kennen gelernt hat. Jedes gewählte Thema muss vor dem Hintergrund der relevanten planungstheoretischen Fachliteratur besprochen und eingeordnet werden. Es empfiehlt sich, die Einführung in die Prüfung mit der Darstellung des konkreten Fallbeispiels zu beginnen und die Einordnung in die allgemeinen fachlichen Zusammenhänge dem anschließenden Prüfungsgespräch zu überlassen.

Für die erste Hälfte des Prüfungsgesprächs können Sie einen Strukturierungsvorschlag in Form eines Argumentationsleitfadens bzw. in Form eigener Thesen machen. Sie geben damit den Prüfenden Hinweise darauf, welche Inhalte/Aspekte/Fragestellungen usw. Sie für relevant halten und womit Sie sich näher beschäftigt haben.

Der Prüfungsschwerpunkt und/oder der Argumentationsleitfaden können, müssen aber nicht mit den Prüfenden per E-Mail abgestimmt werden. Die Literaturrecherche ist Teil der Prüfungsvorbereitung. Relevante Literatur wird in den vorbereitenden Lehrveranstaltungen angegeben und braucht deshalb nicht gesondert erfragt zu werden.

Aufgrund der Vielzahl an Prüfungen und dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Prüfungskandidat(inn)en sind individuelle Prüfungsvorgespräche in der Regel ausgeschlossen. Sollten allgemeine Fragen zu den Prüfungsmodalitäten noch offen sein, können Sie sich aber gerne an die Prüfenden des Fachgebietes ROP wenden.

3 Prüfungsverlauf und Prüfungsinhalte in schriftlichen Klausuren (Module 12 und 18)

Die Klausuren decken in 120min die Inhalte des Moduls ab und sollten unmittelbar nach Abschluss der Lehrveranstaltungen geschrieben werden. Alle Klausuren finden unter Aufsicht von Lehrenden des Fachgebietes ROP und anderer beteiligter Fachgebiete bzw. Lehrender statt. Die Fragen bestehen aus zwei gleichgewichteten Blöcken zu den beiden Elementen des Moduls 12 bzw. 18.

Hinweise zur Prüfungsanmeldung sowie Prüfungszeiten und die zugeordneten Räume werden zentral über den Prüfungsausschuss bekanntgegeben. Die Einsicht in Klausuren nach Bekanntgabe der Ergebnisse ist im Sekretariat des Fachgebiets möglich.

 

Und schließlich: Viel Erfolg für Ihre Prüfung!