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Fakultät Raumplanung

M.Sc. Modul 3: Vertiefungsschwerpunkt 2: Strategische Stadt und Regionalentwicklung

Von der Raumordnung zur strategischen Regionalentwicklung:
Betreuung: Prof. Dr. Thorsten Wiechmann (ROP)

Aufgabe der Raumordnung ist die Entwicklung, Ordnung und Sicherung von Regionen und Ländern. Für die Entwicklungsaufgabe haben sich die traditionellen Konzepte und Instru­mente der Raumordnung jedoch nur bedingt als zweckmäßig erwiesen. Wichtiger sind neue Formen der strategischen Regio­nalentwicklung, wie sie beispielsweise in verschiedenen Modellvorhaben und Wettbewerben der Raumordnung, in der regionalen Strukturpolitik oder der Agrarpolitik erprobt worden sind. Auch die Internationalen Bauausstellungen haben wichtige Impulse vermittelt. Hinsichtlich des prozeduralen Arrangements zeigen diese An­sätze strukturelle Ähnlichkeiten.

Zeit und Ort

Tag

von

bis

Rhythmus

Ort

Beginn

Ende

Di

14:15

15:45

wöchentlich

GB I / R.410

18.04.2017

25.07.2017


In der Veranstaltung, die eine Kombination von Vorlesung und Seminar ist, sollen die theoretischen Grundlagen der strategischen Planung vermittelt, ein Überblick über die unterschiedlichen Ansätze gegeben und das Verhältnis zwischen räumlicher Gesamtplanung und den neuen Formen der Stadt- und Regionalentwicklung diskutiert werden.

Zu den Themen der Veranstaltung werden Referate vergeben.Nähere Erläuterungen zur Struktur und zum Verlauf folgen zu Beginn der Veranstaltung.

Bemerkung
Die Veranstaltung ist teilnahmebeschränkt. Das Anmeldeverfahren für alle Veranstaltungen findet zu Semesterbeginn statt. Informationen und Fristen werden auf der Homepage der Fakultät, per E-Mail und in der Informations- und Einführungsveranstaltung vor Vorlesungsbeginn bekanntgegeben.

Leistungsnachweis
M.Sc. Raumplanung (2012): Voraussetzung für den Abschluss ist der Nachweis der erfolgreichen aktiven Mitarbeit nach §19 MPO. Daran werden folgende Anforderungen gestellt: die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Seminarsitzungen, die Übernahme eines Referates (ca. 20 min) sowie eine schriftliche Ausarbeitung des Referates (max. 10 Seiten). Darüber hinaus können als teilnehmenden Studierenden eine Prüfung (Teilleistung) ablegen. Diese wird nach Modulhandbuch erbracht.