Zum Inhalt
Fakultät Raumplanung

M.Sc. Modul 3: Vertiefungsschwerpunkt 2: Strategische Stadt- und Regionalentwicklung

Wenn Raumordnung konkret wird – Örtliche Wirkung überörtlicher Steuerung: Dr.,Dipl.-Ing. Thomas Terfrüchte (ROP)

Örtliche und überörtliche Planung bedingen sich gegenseitig, wobei die überörtliche Planung Schranken im Sinne von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung setzt und die örtliche Planung letztlich für die konkrete (bauleitplanerische) Umsetz zuständig ist. Die in den Raumordnungsplänen festgelegten Ziele und Grundsätze entfalten jedoch auch jenseits der Bauleitplanung eine örtliche Steuerungswirkung, etwa über Raumordnungsklauseln in Fachgesetzen (z. B. Schulgesetze, Krankenhausgesetze oder Finanzausgleichsgesetze der Länder) oder über formelle und informelle Konzepte/Instrumente, die mittelbar oder unmittelbar Bezug zu den Erfordernissen der Raumordnung aufbauen (z. B. Kassenärztliche Bedarfsplanung oder Regionale und Kommunale Einzelhandelskonzepte).

Zeit und Ort

Tag

von

bis

Rhythmus

Ort

Beginn

Ende

Do

10:15

11:45

Einzel

GB I / 301

am 22.10.2015

 

Do

08:30

11:45

wöchentlich

GB I / 301

26.11.2015

17.12.2015

Do

10:15

11:45

wöchentlich

GB I / 301

07.01.2016

11.02.2016

Probleme können immer dann entstehen, wenn sich die überörtlichen Entscheidungsträger der örtlichen Wirkung – vor allem jenseits der Bauleitplanung – nicht bewusst sind oder den örtlichen Entscheidungsträgern Kenntnis über die überörtlichen Steuerungs- und Regelungsmechanismen – vor allem jenseits der Raumordnungspläne – fehlt.

Im Rahmen des Seminars werden zunächst die relevanten rechtlichen Grundlagen (ROG, Fachgesetze der Länder usw.) aufgefrischt. Im Anschluss werden anhand konkreter Fallbeispiele in verschiedenen Bundesländern mögliche Steuerungs-/Regelungsdefizite und Umsetzungsdefizite erarbeitet (Praxischeck Raumordnung). Die Fallbeispiele können Grundlage für die Erarbeitung einer Seminararbeit (Teilleistung) sein.

Ziel ist es, die vermeintlichen Grenzen zwischen "Örtlichkeit" und Überörtlichkeit auf der einen sowie formellen und informellen Konzepten/Instrumenten überwinden zu lernen und das eher technokratisch anmutende raumordnerische Gegenstromprinzip als wertvolle Leitvorstellung kennen zu lernen.

Literatur
Geeignete Literatur für die Erarbeitung des Essays wird zu Beginn des Seminars zur Verfügung gestellt

Bemerkung
Die Veranstaltung ist teilnahmebeschränkt. Das Anmeldeverfahren für alle Veranstaltungen findet zu Semesterbeginn statt. Informationen und Fristen werden auf der Homepage der Fakultät, per E-Mail und in der Informations- und Einführungsveranstaltung vor Vorlesungsbeginn bekanntgegeben.

Leistungsnachweis
M.Sc. Raumplanung (2012): Voraussetzung für den Abschluss  ist der Nachweis der erfolgreichen aktiven Mitarbeit nach §19 MPO. Daran werden folgende Anforderungen gestellt: Lektüre relevanter Literatur, Gesetze und Urteile mit anschließender Erarbeitung eines kurzen Essays, Vorbereitung eines Impulsreferats und Diskussion im Seminar. Darüber hinaus können alle teilnehmenden Studierenden eine Prüfung (Teilleistung) in Form einer Seminarbeit ablegen (Abgabe bis 15.03.2016).

Kontakt

Dr. Thomas Terfrüchte
Tel.: 0231 755-8659

 

Weitere Informationen:

Art der Veranstaltung: Seminar

Dauer:  2 SWS

Punkte: 4 Credits