B.Sc. Modul 23: Aktuelle Fragen der Raumplanung - Festlegungen in Raumordnungsplänen – Wer? Wie? Was? Warum?
Betreuung: Dr. Dipl.-Ing. Thomas Terfrüchte (ROP)
Gemäß den Regelungen in § 8 Abs. 1 im – noch gültigen – Raumordnungsgesetz sind in den Flächenländern landesweite Raumordnungspläne und für die Teilräume Regionalpläne aufzustellen, wobei in Abs. 5 – als Soll-Kriterium – definiert wird, welche Festlegungen zur Raumstruktur in den jeweiligen Plänen und Programmen enthalten sein sollen. Soweit die bundesweiten Regelungen.
Spannend wird Raumordnung daher insbesondere auf Ebene der Länder und der Regionen. Denn dort werden die o. g. Festlegungen vorgenommen, dort werden die Inhalte und die Bindungswirkung (Ziel oder Grundsatz der Raumordnung) ausgehandelt, dort wird über Details der Formulierung und räumlichen Zuschnitte (z. B. von Gebietskategorien) gefeilscht und dort wird das raumordnerische Gegenstromprinzip im Spannungsfeld zwischen Raumordnung und kommunaler Planungshoheit erst richtig sichtbar.
Nicht selten sind solche raumordnerischen Festlegungen unstrittig. Im Gegenteil: Klagen gegen einzelne Ziele der Raumordnung sind in vielen Ländern und Regionen an der Tagesordnung. Schon im Rahmen der Planaufstellung werden Konfliktlinien sichtbar zwischen Umweltverbänden, Wirtschaftsverbänden, Kammern, Kommunen und nicht zuletzt auch privaten Akteuren.
Zeit und Ort
Tag | von | bis | Rhythmus | Ort | Beginn | Ende |
Do | 10:15 | 11:45 | wöchentlich | GB I / R.301 | 12.10.2017 | 01.02.2018 |
Im Rahmen des Seminars wird im Kern der Frage nachgegangen, warum die Festlegungen in Raumordnungsplänen letztlich so sind, wie sie sind. Teilfragen sind dann etwa, welche übergeordneten Leitvorstellungen (etwa Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, Förderung Erneuerbarer Energien, Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Teilräumen usw.) handlungsleitend sind, welche Akteure aus Politik, Planung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft welche (Einzel-)Interessen verfolgen, welcher rechtliche Rahmen besteht (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, usw.) und was schließlich auch aus der Rechtssprechung (zu vergleichbaren Festlegungen) folgt. Diskutiert werden die Fragen primär entlang von Handouts zu konkreten Fallbeispielen, die von den Studierenden im Rahmen des Seminars erarbeitet werden.
Literatur
Über geeignete Literatur wird zu Beginn und im Laufe des Seminars informiert.
Bemerkung
Die Veranstaltung ist teilnahmebeschränkt. Das Anmeldeverfahren für alle Veranstaltungen findet zum Ende des vorherigen Semesters statt. Informationen und Fristen werden auf der Homepage der Fakultät, per E-Mail bekanntgegeben.
Voraussetzungen
B.Sc. RP (2012): Erfolgreicher Abschluss der Module 1, 2, 8, 9 und 12 zur Teilnahme am Seminar. (Stichtag: Seminaranmeldung)
Leistungsnachweis
Prüfung: Teilleistung (benotet)
Prüfungsform: Studienarbeit
Die Bearbeitung der Teilleistung erfordert die regelmäßige und aktive Mitarbeit der Studierenden. Diese umfasst insbesondere mündliche und schriftliche Diskussionsbeiträge sowie die dafür notwendige Vor- und Nachbereitung von Seminarterminen. Im Rahmen der Prüfungsleistung ist ein Handout für die Diskussion im Seminar zu erstellen, das im Anschluss an das Seminar schriftlich auszuarbeiten ist.
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