F 09 - Vom Text in den Raum oder wie viel Raumordnung in der Siedlungsentwicklung steckt
Betreuung: Dr. Thomas Terfrüchte (ROP), Prof. Dr. Stefan Greiving (RER)
Aufgabe der Raumordnung ist es unter anderem, durch Raumordnungspläne zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Bundesländer und Regionen in Deutschland beizutragen. Leitvorstellung ist hierbei eine nachhaltige Raumentwicklung zur Sicherung und Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Die Raumordnung als überörtliche und überfachliche Planung hat zur Verwirklichung der Leitvorstellung die Möglichkeit, textliche und/oder zeichnerische Festlegungen für die nachfolgenden Planungsebenen zu treffen, die als Ziele der Raumordnung verbindlich sind oder als Grundsätze der Raumordnung auf den nachfolgenden Ebenen der Abwägung zugänglich sind.
In einem bemerkenswerten Urteil hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen im März 2024 erhebliche Abwägungsmängel beim gültigen Landentwicklungsplan aus dem Jahr 2019 festgestellt und zahlreiche Festlegungen u. a. zur Siedlungsentwicklung im Freiraum für unwirksam erklärt.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und wie raumordnerische Festlegungen „am Ende“ tatsächlich wirken, wie also die überwiegend textlichen Vorgaben des Landesentwicklungsplans über die räumliche und sachliche Konkretisierung in den Regionalplänen und die Anpassungspflicht der Flächennutzungs- und Bebauungspläne letztlich in ganz konkreten (baulichen) Vorhaben münden.
Dieser Frage soll anhand von regionalen und kommunalen Fallbeispielen nachgegangen werden. Methodisch werden zum einen Interviews mit Planerinnen und Planern auf den unterschiedlichen Ebenen, auch aus der Landesplanungsbehörde NRW, geführt. Zum anderen werden quantitative Analysen (z. B. Statistik der Baufertigstellungen, Daten zur tatsächlichen Flächennutzung, Bevölkerungsentwicklung usw.) und Ortsbegehungen (Fallbeispiele in NRW) durchgeführt. Die thematische und räumliche Fokussierung erfolgt durch die Projektgruppe gemeinsam mit der Projektbetreuung. Die Landeplanungsbehörde NRW hat sich bereiterklärt, für über die Interviews hinausgehende Fragen zur Verfügung zu stehen um das Projekt zu unterstützen.
Zeit und Ort
Tag | von | bis | Rhythmus | Ort | Beginn | Ende |
Di | 14:00 | 18:00 | wöchentlich | Geschoßbau I - 424 | 15.10.2024 | 28.01.2025 |
Fr | 14:00 | 18:00 | wöchentlich | Geschoßbau I - 424 | 11.10.2024 | 31.01.2025 |
Leistungsnachweis
Prüfung: Modulprüfung (benotet), 2 Studienleistungen (unbenotet)
Prüfungsform: Abschlussbericht inkl. Disputation
Studienleistungen: (A) Exposé; (B) Zwischenpräsentation, Plakat und Abstract im Rahmen des Projektmarktes
Voraussetzung
B.Sc. RP (2019): Erfolgreicher Abschluss von Modul 2 zur Teilnahme am F-Projekt. (Stichtag: Anmeldung auf der F-Projekt-Börse)
Art der Veranstaltung
Projekt
Dauer: 8 SWS
Punkte: 10